Jobcenter: Rechte & Beratung NRW

Beratung und Rechte beim Jobcenter

Kulturell sensible Sozialberatung für Sinti und Roma in NRW.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung in Jobcenter Sachen. 

1. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum

Das Recht auf Sicherung Ihrer Existenz, sondern ein unveräußerliches Grundrecht gemäß Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG.
 

Es ist wichtig, sich der Rechte bewusst zu sein, die man gegenüber dem Jobcenter hat. Insbesondere die Sinti- und Roma-Community in Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass ihre Ansprüche und Rechte gewahrt bleiben. 

Die Rechte, die Ihnen gegenüber dem Jobcenter zustehen, sind nicht nur durch das Sozialgesetzbuch definiert, sondern auch durch unantastbare Grundrechte und völkerrechtliche Ansprüche. Das Jobcenter wird als Dienstleister verstanden, der an die Verfassung gebunden ist, anstatt als übergeordnete Behörde. Ein zentrales Recht ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, welches jeder Person zusteht.

 

Der Landesrat der Sinti und Roma NRW in Köln informiert gezielt über Ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter und bietet spezialisierte Sozialberatung. Unsere Sozialarbeiter kennen die Besonderheiten von Bescheiden, Anträgen und Mitwirkungspflichten nach SGB II und stehen Ihnen mit kulturell sensibler Unterstützung zur Seite. 

Ziel unserer Arbeit ist die Sicherung von Leistungsansprüchen, die Vermeidung ungerechtfertigter Sanktionen und die Stärkung Ihrer Stellung im Kontakt mit Behörden.

 

Unser Angebot umfasst praktische Hilfe bei der Vorbereitung und Prüfung von Anträgen (zum Beispiel ALG II, Mehrbedarf, Unterkunftskosten), sorgfältige Kontrolle von Bescheiden, Begleitung bei Widersprüchen und Unterstützung bei persönlichen Gesprächen mit dem Jobcenter. Bei Bedarf vernetzen wir Sie mit im Sozialrecht erfahrenen Anwältinnen und Anwälten in Nordrhein-Westfalen, um rechtliche Schritte wie Widerspruch oder Klage fachkundig zu begleiten. Wir helfen beim Zusammenstellen notwendiger Nachweise, beim Formulieren von Schreiben und, falls gewünscht, bei der gemeinsamen Teilnahme an Terminen.

Der Landesrat der Sinti und Roma NRW e. V. wurde im Jahr 2006 gegründet.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.