
Beratung und Rechte beim Jobcenter
Kulturell sensible Sozialberatung für Sinti und Roma in NRW.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung in Jobcenter Sachen.
1. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum
Das Recht auf Sicherung Ihrer Existenz ist kein Almosen, sondern ein unveräußerliches Grundrecht gemäß Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG.
Sanktionsobergrenze: Kürzungen der Leistungen um mehr als 30 % des Regelbedarfs sind verfassungswidrig.
Es ist wichtig, sich der Rechte bewusst zu sein, die man gegenüber dem Jobcenter hat. Insbesondere die Sinti- und Roma-Community in Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass ihre Ansprüche und Rechte gewahrt bleiben. Die Rechte, die Ihnen gegenüber dem Jobcenter zustehen, sind nicht nur durch das Sozialgesetzbuch definiert, sondern auch durch unantastbare Grundrechte und völkerrechtliche Ansprüche. Das Jobcenter wird als Dienstleister verstanden, der an die Verfassung gebunden ist, anstatt als übergeordnete Behörde. Ein zentrales Recht ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, welches jeder Person zusteht.
Der Landesrat der Sinti und Roma NRW in Köln informiert gezielt über Ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter und bietet spezialisierte Sozialberatung. Unsere Sozialarbeiter kennen die Besonderheiten von Bescheiden, Anträgen und Mitwirkungspflichten nach SGB II und stehen Ihnen mit kulturell sensibler Unterstützung zur Seite.
Ziel unserer Arbeit ist die Sicherung von Leistungsansprüchen, die Vermeidung ungerechtfertigter Sanktionen und die Stärkung Ihrer Stellung im Kontakt mit Behörden.
Unser Angebot umfasst praktische Hilfe bei der Vorbereitung und Prüfung von Anträgen (zum Beispiel ALG II, Mehrbedarf, Unterkunftskosten), sorgfältige Kontrolle von Bescheiden, Begleitung bei Widersprüchen und Unterstützung bei persönlichen Gesprächen mit dem Jobcenter. Bei Bedarf vernetzen wir Sie mit im Sozialrecht erfahrenen Anwältinnen und Anwälten in Nordrhein-Westfalen, um rechtliche Schritte wie Widerspruch oder Klage fachkundig zu begleiten. Wir helfen beim Zusammenstellen notwendiger Nachweise, beim Formulieren von Schreiben und, falls gewünscht, bei der gemeinsamen Teilnahme an Terminen.
Vertrauen Sie auf unsere fachliche Erfahrung und unser Verständnis für die Lebensrealität von Sinti und Roma. Unsere Beratung findet in Köln statt, ist vertraulich und orientiert sich an Ihren Bedürfnissen. Bringen Sie Ihre Bescheide und relevanten Unterlagen mit – wir prüfen Ihre Ansprüche konkret und erklären verständlich, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin beim Landesrat der Sinti und Roma NRW und sichern Sie Ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter mit kompetenter, kulturell sensibler Unterstützung.