Landesrat der Sinti und Roma NRW begrüßt Einsetzung der Kommission zur Aufarbeitung des nach 1945 begangenen Unrechts

Damit wird eine zentrale Empfehlung der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umgesetzt, die der Deutsche Bundestag mit seiner fraktionsübergreifenden Entschließung vom 13. Dezember 2023 (Drucksache 20/9779) bekräftigt hat.
Das nach 1945 an Sinti und Roma begangene Unrecht ist nicht Vergangenheit. Seine Folgen wirken bis heute fort, in den Lebensgeschichten der Betroffenen und ihrer Nachkommen, in generationenübergreifenden Erfahrungen sowie in den Kontinuitäten von Benachteiligung, Diskriminierung und Antiziganismus. Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nach 1945 soll dazu beitragen, dieses Unrecht aufzuarbeiten, seine Folgen anzuerkennen und Raum für die Perspektiven der Betroffenen und ihrer Nachkommen zu schaffen.
Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus waren Sinti und Roma über Jahrzehnte von Antiziganismus und dem daraus resultierenden staatlichen und gesellschaftlichen Unrecht betroffen. Viele dieser Erfahrungen wurden nie dokumentiert. Zugleich wirken die Folgen dieses Unrechts bis heute fort. Sie zeigen sich in den Erinnerungen der Betroffenen und ihrer Nachkommen, in den Auswirkungen generationenübergreifender Erfahrungen sowie in den Kontinuitäten von Benachteiligung, Ausgrenzung, Diskriminierung und Antiziganismus. Die Aufarbeitung dieses Unrechts ist deshalb längst überfällig. Ziel der Kommission ist es, die Folgen des Unrechts anzuerkennen und Impulse für eine nachhaltige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit Antiziganismus und seinen Kontinuitäten zu geben.