Landesrat der Sinti und Roma NRW e. V. (seit 2006)
 

Minderheitenschutz Sinti und Roma. 

Der gesetzliche Schutz von Sinti- und Roma-Minderheiten ist auf Landes- und Bundesebene verankert.

Minderheitenschutz bezieht sich auf den Schutz der Rechte und der Identität von Gruppen, die zahlenmäßig unterlegen sind, und wird durch nationale und internationale Gesetze wie das Grundgesetz und das
Rahmenübereinkommen des Europarats gewährleistet. Der Schutz umfasst das Verbot von Diskriminierung, die Förderung der eigenen Sprache, Kultur und Traditionen sowie die Gewährleistung der Teilhabe am politischen Leben. In Deutschland sind insbesondere nationale Minderheiten wie Dänisch, Friesisch, Sorbisch, Romanes und Niederdeutsch geschützt.

Hier könnt ihr die Bestätigung lesen. Schreiben vom 4. März 2020.

Minderheitenschutz 1.
Minderheitenschutz 1.
Minderheitenschutz 2
Minderheitenschutz 2

Der Landesrat der Sinti und Roma NRW  setzt sich ein für die Förderung und den Schutz der deutschen Sinti und Roma als anerkannte nationale Minderheit. Die deutschen Sinti und Roma gehören neben der dänischen Minderheit, den Friesen und den Sorben zu den vier alteingesessenen Minderheiten in Deutschland. Die offizielle Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit erfolgte durch die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates am 11. Mai 1995 und war ein wichtiger Erfolg der Bürgerrechtsarbeit der Landesrat der Sinti und Roma NRW.


Neben dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen  stellt das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten die Richtschnur für die erforderliche Umsetzung des Minderheitenschutzes in Deutschland dar. Mit seiner Unterzeichnung verpflichtete sich die Bundesregierung, die Bedingungen zu fördern, die es Angehörigen nationaler Minderheiten ermöglicht, „ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.“ Gleichzeitig verbietet es jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit und hat zum Ziel, den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten durch geeignete Maßnahmen zu schützen.